Wichtige Mitteilungen
1. Bringen und Abholen der
Schulkinder Alle Kinder, die mit dem Auto gebracht
werden, sollen bitte auf den oberen zwei Parkplätzen aussteigen, damit die Zufahrt im
unteren Bereich nicht unnötig blockiert wird.
Der untere Parkplatz soll bitte für die Lehrer an unserer Schule freigehalten werden.
Beachten Sie bitte die auf dem Verkehrsschild beschriebene Regelung!
Wir bitten Sie, Ihr Kind am Morgen nur bis zum Schuleingang zu bringen und mittags auch nur
wieder dort abzuholen. Dadurch schaffen wir in den Gängen eine größere Arbeitsruhe, die
Vorviertelstunde kann mit den Kindern genutzt werden.
2. Regeln für die Busfahrt und die
Wartezeit davor
Bei ausnehmend schlechter
Witterung, Baustellen oder technischem Defekt sind Verspätungen der Busse nicht
auszuschließen. Den Schülern ist eine angemessene Wartezeit (bei normaler Witterung bis zu
45 Minuten) an der Bushaltestelle zuzumuten, erst danach kann nach Hause gegangen werden.
Bitte benachrichtigen Sie die Schule, falls Ihr Kind wieder nach Hause kommt!
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind in
solch einem Ausnahmefall wieder nach Hause kommen kann und falls Sie in der Arbeit sind,
bei Freunden oder Nachbarn unterkommen kann.
3. Vorzeitiges
Unterrichtsende Wenn Lehrer erkranken, kann in
besonderen Notfällen der Unterricht vorzeitig beendet werden.
Im Hausaufgabenheft Ihres Kindes finden Sie dann am Vortag eine entsprechende Mitteilung,
die Sie bitte durch Ihre Unterschrift bestätigen. Kann Ihr Kind diese Unterschrift der
Lehrkraft nicht vorweisen, muss es bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule
bleiben.
Für berufstätige Eltern bieten wir selbstverständlich einen Betreuungsservice an. Ein
kurzer Eintrag Ihrerseits informiert die Lehrkraft darüber, dass Ihr Kind in der Schule
bleiben soll.
4. Verhalten bei
Schulunfällen
Schulunfälle
(während der
Schulzeit und auf dem Schulweg) müssen unverzüglich gemeldet werden, da die Kinder bei der
Gemeinde-Unfallversicherung versichert sind. Der behandelnde Arzt, Zahnarzt oder das in
Anspruch genommene Krankenhaus müssen darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen
Schulunfall handelt.
5. Erkrankungen des
Kindes
Laut Schulordnung sind die
Erziehungsberechtigten verpflichtet, jede Krankheit schon am 1. Tag vor
Unterrichtsbeginn anzuzeigen.
Die schriftliche Entschuldigung können Sie einem benachbarten Kind mitgeben, selbst in der
Schule abgeben, an die Grund- und Mittelschule faxen (Nr. 09927 902031), oder über Email
vs-kirchberg@t-online.de senden. Sie können auch
im Sekretariat (09927 902030) ab 7.30 Uhr anrufen. Eine schriftliche Entschuldigung muss
nachgereicht werden (bei längerer Krankheit am 3. Tag).
Sollte uns bis 8.15 Uhr keine Krankmeldung zugehen, so sind wir verpflichtet, bei Ihnen
anzurufen bzw. weitere Nachforschungen anzustellen. Im Zweifelsfall muss die Polizei
eingeschaltet werden.
Bitte unterstützen Sie uns und melden Ihr Kind rechtzeitig krank.
6. Teilnahme am
Schwimm- und Turnunterricht
Ist Ihr Kind krank und besucht den
Unterricht, soll aber am Schwimm- oder Turnunterricht nicht teilnehmen, muss es beim
Sportunterricht zuschauen bzw. den Unterricht in der Parallelklasse besuchen. Sollte ein
ärztliches Attest vorliegen, entscheidet die Schulleitung zusammen mit der Lehrkraft, ob
ein Kind nach Hause gehen oder später kommen darf.
7. Schwimmunterricht in den
3. Klassen
Wir haben am Donnerstag von 11:00 h
bis 13:00 h im Hallenbad Hengersberg eine feste Schwimmzeit. Die Eltern der
3. Jahrgangsstufe erhalten zum Schwimmunterricht einen Elternbrief.
An dieser Stelle vielen Dank an die Gemeinde Kirchberg i. Wald, die diesen
Schwimmunterricht finanziert!
8.
Läusebefall
Läusebefall kommt immer wieder vor.
Bitte informieren Sie umgehend die Schule und gegebenenfalls die Mittagsbetreuung,
wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse entdeckt haben und behalten es zu Hause, bis es wieder
„lausfrei“ ist.
Ebenso sollten Sie alle Eltern der Kinder informieren, mit denen Ihr Kind innerhalb der
letzten Woche Kontakt hatte. Von schulischer Seite erhalten die einzelnen Klassen ein
Informationsblatt bzw. eine kurze Mitteilung im Hausaufgabenheft.
9. Die Schülerbücherei Im Erdgeschoss befindet sich die Schülerbücherei
mit vielen schönen Kinderbüchern und Jugendbüchern. Vielen Dank an den Elternbeirat und Förderverein
sowie an alle, die unsere Bücherei unterstützen.
10. Schulbücher
Die Gemeinde stellt allen Schülerinnen und Schülern kostenlos die Schulbücher zur
Verfügung. Diese haben die Pflicht, die Bücher pfleglich zu behandeln und vor
Beschädigungen zu schützen. Für Verlust oder über das normale Maß hinausgehende Abnutzung
müssen wir angepasst an das Nutzungsalter Schadensersatz verlangen.
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